3. Schritt: Beitragsbescheid abwarten und Widerspruch einlegen

Wie in vorherigen Kapiteln erwähnt, ist gegen den Festsetzungsbescheid Widerspruch einzulegen, um anschließend klagen zu können und um einer Pfändung des Kontos zu entgehen.

Was zuvor noch unerwähnt blieb sind die Tage, an denen die Briefe des Beitragsservice bei mir eingingen. Denn diese trafen immer ca. 2 Wochen nach den auf den Schreiben verfassten Daten auf. Das ist beim Beitragsbescheid/Festsetzungsbescheid jedoch wichtig, da hier eine Frist von 4 Wochen zum Einlegen eines Widerspruches eingehalten werden muss. Deshalb an dieser Stelle der Hinweis, sich zukünftig alle Briefumschläge mit Poststempel abzuheften. Auch bei mit füllen die Schreiben bereits einen Ordner, um hier den Überblick zu behalten empfehle ich diesen auch zwingend anzulegen um alles im Überblick zu behalten.

Schreiben vom Südwestrundfunk vom 1.10.2016:

Obwohl das Schreiben auf den 01.10.2016 datiert war, traf es bei mir erst am 12.10.2016 ein. Auf diesem Schreiben war in der oberen linken Ecke das erste Mal der Südwestrundfunk selbst vermerkt. In dem Schreiben war zu lesen, dass „dieser Bescheid ein vollstreckbarer Titel ist“ und „damit die Voraussetzung für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben ist“. Deshalb ist es hier auch wichtig die Frist von 4 Wochen einzuhalten und Widerspruch einzulegen.

Ebenfalls ist auf der Rückseite hier das erste Mal eine Rechtshelfsbelehrung, in der die Anschrift der Landesrundfunkanstalt gelistet ist, bei der der Widerspruch einzugehen hat.

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Wie schon erwähnt folgt nun mein Widerspruch.

Schreiben vom mir vom 28.10.2016:

Der Widerspruch muss keine Begründung enthalten. Ich habe mich vorher in verschiedenen Foren informiert und wusste daher, dass sich der Beitragsservice nicht die Mühe macht auf einzelne Kritikpunkte einzugehen und nur mit Textbausteinen antwortet. Deshalb habe ich mir ebenfalls nicht die Mühe gemacht den Widerspruch aufwendig zu begründen und eine leicht abgeänderte Vorlage, die man im Internet zahlreich findet, verwendet.

Wichtig ist hier noch zu erwähnen die Schreiben alle als Einschreiben zu versenden und den Beleg aufzubewahren, um später einen Nachweis zu haben, dass das Schreiben tatsächlich zugestellt wurde.

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