2. Schritt: Mahnungen kassieren

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Seit 2013 findet ein Datenabgleich zwischen den Einwohnermeldeämtern und dem Beitragsservice statt. Sollte ihr also umziehen, müsst ihr euch beim Einwohnermeldeamt registrieren, welches eure Daten dann umgehen an den Beitragsservice weiterleitet. Rechtliche Grundlage für den Datenabgleich ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Der Gesetzgeber ermöglicht damit, die vorhandenen Beitragskonten des Beitragsservice mit den Daten der Behörden zu vergleichen, um so sicher zu stellen, dass sich alle beitragspflichtigen Bürgerinnen und Bürger an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen. Beim Abgleich werden Angaben zu Name, Adresse, Familienstand, Geburtstag und Tag des Einzugs übermittelt.

Zu Beginn möchte ich noch ausdrücklich darauf hinweisen, keine falschen Daten bei einer Neuanmeldung anzugeben, da sich jeder nach §263 StGB wegen Betruges strafbar machen kann. Die hier beschriebene Vorgehensweise sich gegen den Beitragsservice zur Wehr zu setzen sind rechtlich absolut unbedenklich und legitim.

Im folgenden befasse ich mich mit Schreiben des Beitragsservice vom 08.03.2016 bis zum 01.08.2016. In dieser Zeit erfolgten:

  • zahlreiche Versuche des Beitragsservice, mich zu einer Anmeldung zu bewegen,
  • die automatische Anmeldung des Beitragsservice,
  • sowie Zahlungserinnerungen.

Diese Schreiben blieben von mir alle unbeantwortet, da es keine Auswirkungen hat, auf diese Schreiben nicht zu antworten.

Wichtig wird es erst im nächsten Kapitel „Schritt 3: Beitragsbescheid abwarten“, wenn dann der Festsetzungsbescheid eintrifft, auf welchen man innerhalb von 4 Wochen antworten sollte, um einer Pfändung des Kontos zu entgehen, doch dazu mehr im folgenden Kapitel.

Schreiben vom Beitragsservice vom 08.03.2016:

Als ich zum 1. März vergangenes Jahr (2016) die Wohnung gewechselt habe, erhielt ich bereits nach 2 Wochen ein Schreiben vom Beitragsservice indem ich darüber informiert wurde, dass ich ab sofort von „ARD, ZDF und Deutschlandradio täglich ein hochwertiges, unabhängiges und vielfältiges Programm geboten bekomme, welches ich auf unterschiedlichsten Wege empfangen könne“.

Weiterhin wurde ich  gebeten, „den Antwortbogen innerhalb von 4 Wochen ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden“, da sich der Beitragsservice sonst vorbehält „eine Anmeldung auf meinen Namen auf Basis der Informationen des Einwohnermeldeamtes vorzunehmen“.

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Natürlich habe ich auf dieses Schreiben in keinster Weise reagiert, sodass ich das ganze einfach ausgesessen und auf weitere Schreiben gewartet habe.

Schreiben vom Beitragsservice vom 15.04.2016:

Das nächste Schreiben ließ auch nicht lange auf sich warten. Es war das gleiche Spiel, ich wurde gebeten „nochmals zu prüfen ob bereits ein Mitbewohner den Rundfunkbeitrag bezahlt oder ob eine Anmeldung beim Beitragsservice erforderlich ist“.

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Auch dieses Schreiben ließ ich wieder vollkommen unbeantwortet.

Schreiben vom Beitragsservice vom 19.05.2016:

Das nächste Schreiben war dann auf den 19.05.2016 datiert. In diesem wurde nun die automatische Anmeldung beim Beitragsservice bestätigt, da ich zuvor keine Auskünfte erteilt hatte. Nochmals wurde ein Antwortbogen beigefügt, sollte ich mich doch noch dazu entscheiden wollen eine Auskunft zu erteilen. Auch auf dieses Schreiben antwortete ich nicht.

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Schreiben vom Beitragsservice vom 03.06.2016:

Das nächste Schreiben wurde mir im Juni zugestellt, datiert auf den 03.06.2016. In diesem wurde ich dazu aufgefordert, meine rückständigen Rundfunkbeiträge zu begleichen.

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Wie auf die anderen Schreiben antwortete ich auch auf dieses nicht.

Schreiben vom Beitragsservice vom 01.08.2016:

Das letzte Schreiben in diesem Kapitel war auf den 01.08.2016 datiert. Eine letzte Zahlungserinnerung mit einer zusätzlichen Information: „Künftig erhalten Sie keine Zahlungsaufforderungen mehr, wenn das Beitragskonto einen Rückstand aufweist. Die Rundfunkbeiträge setzen wir dann jeweils per Festsetzungsbescheid fest, mit dem ein Säumniszuschlag erhoben wird.“

Der Ton wird also etwas rauer.

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Nichtsdestotrotz blieb auch dieses Schreiben des Beitragsservice von mir unbeantwortet.

Da als nächstes der Festsetzungsbescheid bei mir eintraf, erfolgt die Fortsetzung an dieser Stelle mit „Schritt 3: Beitragsbescheid abwarten und innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen“.

 

 

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