Klage Nr. 2 – 2018

Nachdem meine 1. Klage abgewiesen wurde, kam direkt der nächste Festsetzungsbescheid, was für mich natürlich kein Grund war aufzugeben.

Festsetzungsbescheid erhalten am 13.02.2018:

Ich hatte also nun wieder 4 Wochen Zeit und reichte postwendend Widerspruch ein.

Widerspruch vom 28.02.2018:

Anschließend erhielte ich den Widerspruchsbescheid, gegen den ich nun wieder binnen 4 Wochen Klage einreichen konnte.

Widerspruchsbescheid vom 19.04.2018:

Also reichte ich erneut Klage ein.

Klage vom 28.04.2018

Die Eingangsbestätigung erhielte ich ebenfalls umgehend, mit der Bitte, die Klage bis zum 04.06 zu begründen.

Eingangsbestätigung Klage vom 03.05.2018:

Da ich wenig Lust hatte, die Klagebegründung neu zu formulieren und da die Aussichten auf Erfolg ohnehin gleich Null waren, entschied ich mich dazu, nahezu die gleiche Klage wie 2017 einzureichen (die ganzen Seiten jetzt hier erneut einzufügen spare ich mir, könnt ihr unter Punkt 5 meiner „5-Schritt Anleitung“ nachschauen).

Klagebegründung vom 31.05.2018:

Zwischendurch kamen dann immer mal wieder Zahlungsaufforderungen mit den aktuellen Rückständen, diese ließ ich aber einfach unbeantwortet und nahm diese lediglich zur Kenntnis.

Ca. 4 Wochen später wurde mir dann das Schreiben der Gegenseite zugestellt. Weiterhin wurde ich gebeten dem Gericht mitzuteilen, ob das Verfahren ohne mündliche Verhandlung stattfinden könne und ob ich mit der Übertragung des Verfahrens auf einen Einzelrichter einverstanden wäre.

Schreiben vom Gericht vom 27.06.18:

Mit der Entscheidung ohne mündliche Verhandlung erklärt ich mich für einverstanden, da das nur unnötige Kosten mit sich bringen würde.

Die Übertragung auf einen Einzelrichter hatte ich schon 2017 abgelehnt. Allerdings brachte das nichts, da das Gericht keine hinreichenden Gründe erkennen konnte. Deshalb stimmt ich dem auch zu.

Antwortschreiben vom 17.07.18:

Zwischenzeitlich kam dann auch das Bundesverfassungsgericht zu einem Ergebnis, alle Klagen wurden abgewiesen.

Also erhielte ich vom Gericht ein Schreiben, in dem ich meine Entscheidung überdenken konnte und ich wurde gefragt, ob ich trotzdem an meiner Klage festhalte.

Schreiben vom Gericht vom 20.07.18:

Da ich generell mit dem Rundfunkbeitrag nicht einverstanden bin und mich in meiner Klage nur in einem kleinen Teil auf das Bundesverfassungsgericht bezogen hatte, hielt ich natürlich an meiner Klage fest.

Antwortschreiben vom 07.08.18:

Nachfolgend wurde mir vom Gericht mitgeteilt, dass das Verfahren auf einen Einzelrichter übertragen wurde.

Schreiben vom Gericht vom14.08.18:

Danach ging es schnell, es folgte die Urteilsverkündung.

Urteil vom 20.08.2018:

Ich legte keinen Widerspruch ein, womit das Urteil rechtskräftig wurde. Wie schon im 1. Urteil kam ich natürlich der Aufforderung des Gerichtes nach und zahlte den Betrag von 270,50€.

Trotdem werde ich weiterhin Widerstand leisten und keinen Beitrag ohne richterliche Anordnung zahlen!

Ein Gedanke zu “Klage Nr. 2 – 2018

  1. Ich bin begeistert, über solche tapferen Einzelkämpfer. Da ich selber gerade erst am Anfang des Widerstandes bin (als Fan von hallo-Meinung), werde ich ich mich von Ihrer Seite inspirieren lassen. Vielen Dank für die Veröffentlichungen. Mit freundlichen Grüßen Andreas K.

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