Mitmachen ist sehr einfach:
- Falls erteilt, Dauerauftrag bei seiner Hausbank löschen oder Einzugsermächtigung an den Beitragsservice widerrufen, um die Zahlungen einzustellen.
- Mahnungen kassieren.
- Beitragsbescheid abwarten und innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Beitragsbescheides Widerspruch erheben – die Begründung spielt an dieser Stelle keine Rolle.
- Widerspruchsbescheid abwarten. Das kann dauern und es können dazwischen Einschüchterungsschreiben von der GEZ kommen. Dabei nur insofern reagieren, als man seinen Anspruch auf den Widerspruchsbescheid bekräftigt.
- Wenn endlich der Widerspruchsbescheid kommt, innerhalb von 4 Wochen Klage mit Begründung beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen. Das zuständige Verwaltungsgericht ist auf dem Widerspruchsbescheid vermerkt.
Wie jeder sieht, ist der Weg einfach in 5 Schritten zu erledigen und ohne Risiken. Man muss lediglich mit ca. 100 EUR Gesamtkosten rechnen. Wenn man die Fristen ausspielt, können bis zu zwölf Monate ins Land gehen, bis ein Gericht entschieden hat. Wenn sehr viele mitmachen, sogar noch länger. Man muss sich hier vor Augen führen, wie empfindlich das den öffentlich-rechtlichen Rundfunk trifft, wenn der Geldhahn plötzlich ein Jahr zugedreht bleibt oder nur tröpfelt!
Zusammen bringen wir alle das System zu Fall – und das ist nicht einmal schwer.