5. Schritt: Widerspruchsbescheid abwarten und Klage einreichen

Schreiben des Südwestrundfunks vom 09.10.2017:

Wenn endlich der Widerspruchsbescheid eintrifft, ist innerhalb von 4 Wochen die Klage mit Begründung beim zuständigen Verwaltungsgericht einzureichen. Das zuständige Verwaltungsgericht ist auf dem Widerspruchsbescheid vermerkt. Der Widerspruchsbescheid traf bei mir am 23.01.2017 ein, sodass ich 4 Wochen Zeit hatte Klage einzureichen.

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Das war nun der rechtsmittelfähige Widerspruchsbescheid, gegen den Klage eingelegt werden konnte. Die Klage ist an das zuständige Verwaltungsgericht zu senden, dass auf der 5. Seite angegeben ist, was ich damit auch nachfolgend tat.

Schreiben von mir vom 20.02.2017:

Da ich meine Klage mit zahlreichen, gut verständlichen  und stichhaltigen Punkten einreichen wollte, habe ich zuerst eine unbegründete Klage eingereicht, mit der Bitte mir eine ausreichend lange Frist zu gewähren, meine Klage zu begründen.

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Schreiben vom Verwaltungsgericht vom 22.02.2017:

Meiner Forderung nach einer Fristverlängerung wurde stattgegeben, sodass ich nun 4 Wochen Zeit hatte meine Klage zu begründen.

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Schreiben vom Verwaltungsgericht vom 23.02.2017:

Die Rechnung wird im Voraus bezahlt und ist abhängig vom jeweiligen Gebührensatz des Gerichtes und vom Streitwert. In meinem Fall ging es um einen Streitwert von 2 Festsetzungsbescheiden, insgesamt 173,50€, womit sich die Gerichtskosten auf 105€ beliefen.

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Schreiben von mir vom 20.03.2017:

Nach Ausarbeitung der Klage folgte ca. 4 Wochen später meine Klagebegründung, in der ich noch zahlreiche weitere Gründe hätte nennen können.

Da ich mir aber bewusst bin, dass die Klage mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit sowieso abgewiesen wird, beließ ich es bei 24 Seiten.

„Der Weg ist das Ziel“! Ich zahle seit über einem Jahr keine GEZ und beschäftige die Mitarbeiter des Beitragsservice enorm, zudem kommt der zeitliche und wirtschaftliche Aufwand durch das Gerichtsverfahren. Allein die Tatsache, dass ein Richter vielleicht meine Gründe versteht, nachvollziehen kann und zukünftig selbst bestimmte Verhaltensmuster in den öffentlich-rechtlichen Beiträgen erkennt, ist mir eine Genugtuung, auch wenn er nicht zu meinen Gunsten entscheiden kann.

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So, jetzt bin ich gespannt wie sich der Beklagte äußert und wie das Gericht entscheidet.

Auch darüber werde ich euch informieren.

Wie ihr seht, ist Klagen relativ einfach und jeder kann es mit etwas Zeit und ca. 100 Euro pro Jahr in die Hand nehmen.

Urteil vom Verwaltungsgericht vom 04.12.2017:

Nachdem ich am 20.03.2017 die Klage bei Gericht eingereicht hatte, kam nun am 05.12.2017 die Urteilsbegründung:

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Wie zu erwarten war wurde die Klage abgewiesen. Das war mir aber schon vorab bewusst, deshalb war ich wenig überrascht.

Ich kann nur nochmal betonen: „Der Weg ist das Ziel“!

Natürlich kam ich der Aufforderung des Gerichtes nach und habe den Beitrag gezahlt.

Ich habe Widerstand geleistet und werde dies auch weiterhin tun. Von mir wird es keine Zahlung an die GEZ geben, ohne dass ein Richter diese anordnet. Ich habe hier reichlich Material zur Verfügung gestellt und halte niemanden davon ab, es mir gleich zu tun.

 

UPDATE:

Da ich schon einige Mails mit Anfragen erhalten habe: Ich stelle euch alle Dokumente im Word-Format gerne zur Verfügung, schreibt mich einfach an.

„Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“ [Bertolt Brecht]

 

11 Gedanken zu “5. Schritt: Widerspruchsbescheid abwarten und Klage einreichen

    • Wie unter Punkt 5 geschrieben (da ist das Urteil und meine Bewertung des Urteils) wurde die Klage abgewiesen.
      Im Reiter „Fortlaufende Klagen“ finden sich dann ebenso die 2. und weitere Klagen.

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  1. Ich bin auch dabei gegen den Rundfunk Köln zu klagen. Ich würde mich gerne mit dir in Verbindung setzten und deine Klage als Vorlage für meine benutzten.
    Könntest du mir diese eventuell als Word Datei zusenden?
    würde mich auf eine Antwort freuen.

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  2. Ich wehre mich auch gegen den Beitrag. Ich habe seit 12.2015 nicht gezahlt. Mein Streitwert liegt jetzt schon bei ~900€. Der Gerichtsvollzieher stand schon zwei Mal vor meiner Türe. Ich konnte den GV immer davon überzeugen, dass gegen mich nichts vorliegt. (ps ich bin auch ein Mal umgezogen.) Ich habe letzte Woche vom Beitragsservice den Widerspruchsbescheid bekommen. Wenn ich es richtig verstehe bleibt mir jetzt nur noch die Klage. Diese werde ich aber wohl nicht einreichen. Die Gerichtskosten sind mir da zu teuer. Ich glaube ich gehe dann den VG noch weiter auf die Nerven um die Vollstreckung weiter heraus zu zögern.

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      • Wonach werden die Kosten ermittelt. Nach dem Streitwert oder ist das eine fester Betrag? 100 € währen ja noch grade so zu verkraften aber mehr kann möchte ich echt nicht investieren. Bei 900€…? Da die Erfolgsaussichten ja nahezu null sind, stelle ich mir die Aufwand Nutzen Frage. Um wie viel Wochen kann ich die Zahlung verzöger wenn ich klage und wie viel kostet das den Beitragservice? Ich komme gut mit meinen GV aus. Ich kann die Sache auch so recht lange heraus zögern und muss dann nur ~30 € bezahlen. Natürlich ist es eine Genugtuung, auch den Gerichten auf die Nerven zu gehen und auf dieses weise mehr Bewusstsein Diesbezüglich zu schaffen. Doch wird sich dadurch nicht viel ändern. Wie man an aktuellen Beispielen Sehen kann Schreibt sich die GEZ ihre Gesetze selber und die Gerichte können daran nichts ändern. Der Unmut gehört nicht vor Gericht sondern auf die Straße. Es ist die Legislative die hier alles blind ab nickt und das bei geheimen Treffen unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

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