1. Schritt: Einzugsermächtigung löschen

Im März 2016 bin ich unmittelbar nach meinem Studium von zu Hause ausgezogen und in eine Mietwohnung eingezogen.

Da vor meinem Wohnungswechsel meine Eltern der Aufforderung den Rundfunkbeitrag zu bezahlen nachgekommen sind, war ich zum ersten Mal selbst mit dem Rundfunkbeitrag konfrontiert. Weshalb ich den Rundfunkbeitrag grundsätzlich ablehne, wird in folgenden Artikeln detailliert beschrieben. An dieser Stelle musste ich also keine vorhandene Einzugsermächtigung oder einen vorhandenen Dauerauftrag löschen, sondern habe die Zahlung des Beitrages von Beginn an verweigert.

Jeder der dem Beitragsservice eine Einzugsermächtigung erteilt oder einen Dauerauftrag bei seiner Bank in Auftrag gegeben hat, sollte dies im 1. Schritt einfach widerrufen!

Ob man nun von Beginn an die Zahlung verweigert oder eine vorhandene Einzugsermächtigung, bzw. einen Dauerauftrag widerruft, ist für die nachfolgenden Schritte nicht relevant.

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